Einrichtungsbeirat

Der Einrichtungsbeirat übernimmt die Vertretung der Bewohnerinteressen. Das Gremium wird alle zwei Jahre von den Bewohnerinnen und Bewohnern gewählt und besteht aus 5 Mitgliedern.

Die Aufgaben des Einrichtungsbeirates sind sehr vielfältig und seine Mitwirkung ist für das Haus ein wesentlicher Gradmesser für die Qualität der Versorgung aus der Sicht der Bewohnerinnen und Bewohner.

Ca. alle 6 Wochen trifft sich der Einrichtungsbeirat zusammen mit der Einrichtungs- und der Pflegedienstleitung. Bei Bedarf werden die Küchenleitung, Hauswirtschaftsleitung und/oder Mitarbeiterinnen des Sozialen Dienstes oder der Haustechnik hinzugezogen, um mögliche Probleme in den einzelnen Bereichen zu besprechen und zu beheben