

Besuchsregel im Elisabethenhof
Liebe Angehörige, liebe Besucher,
die Landesregierung hat eine geänderte Einrichtungsschutzverordnung veröffentlicht. Die Verordnung beschreibt, dass Besuche unter folgenden Bedingungen möglich sind:
- Besuche sind täglich in der Zeit von 10:00 Uhr bis 18:00 Uhr möglich.
- Tragen einer FFP2-Maske - auch im Bewohnerzimmer (wird von der Einrichtung gestellt)
- Händedesinfektion bei Betreten und Verlassen der Einrichtung
- Halten Sie stets Ihren gültigen Testnachweis bereit. Dieser ist zu den bekannten Öffnungszeiten der Verwaltung unaufgefordert in der Verwaltung, bzw. außerhalb der Öffnungszeiten im Wohnbereich vorzuzeigen.
- Aufenthalte von Besuchern in den Aufenthaltsräumen oder Fluren sind nicht gestattet
Die Besuche finden im Bewohnerzimmer statt. Sie können sich gerne auch im Außenbereich aufhalten oder spazieren gehen. Mahlzeiten, Kaffeetrinken, etc. sind NICHT GESTATTET, da die Maske durchgehend zu tragen ist. Ein Aufenthalt in öffentlichen Räumen ist nicht zulässig.
Die Möglichkeit eines POC-Schnelltestes bieten wir Ihnen kostenlos
ab 01.07.2022 zu folgenden Zeiten an:
montags von 06:30 Uhr bis 08:45 Uhr
und 13:00 Uhr bis 14:45 Uhr
mittwochs von 12:00 Uhr bis 15:45 Uhr
freitags von 10:00 Uhr bis 13:45 Uhr
Bitte nutzen Sie zusätzlich
die örtlichen Testzentren
Roland Teuber, Einrichtungsleitung